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   OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99   

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https://dejure.org/2002,24269
OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99 (https://dejure.org/2002,24269)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2002 - 8 L 1823/99 (https://dejure.org/2002,24269)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 8 L 1823/99 (https://dejure.org/2002,24269)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99
    Zum einen ist die E. GmbH mit ihrer Niederlassung in G. aus den vom Verwaltungsgericht dargelegten Gründen Mitglied der Beklagten und damit beitragspflichtig; entgegen der Annahme der Klägerin ist die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und die damit verknüpfte Beitragslast insbesondere verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 7.12.2001 - 1 BvR 1806/98 - VBlBW 2002, S. 407).
  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99
    Außerdem sind - was das Verwaltungsgericht übersehen hat - die Begleitumstände, z. B. vorangegangene Erklärungen, zu berücksichtigen (Stelkens/Bonk/Sachs, § 37, Rn. 15, 15 i; Kopp/Ramsauer, § 37, Rn. 10; BFH, Urt. v. 17.7.1986 - VR 96/85 - BFHE 147, 211, 214).
  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 8.86

    IHK - Verjährung einer Beitragsforderung - Kammerbeitragsforderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99
    Die steuerliche Betriebsprüfung bei der E. GmbH habe die Verjährung nicht gehemmt, da § 171 Abs. 4 AO nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1986 (1 C 8.86) für Beitragsansprüche nicht gelte.
  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 15.3411

    Anordnung eines Abschusskontingents für Rotwild

    Für wen der Verwaltungsakt inhaltlich bestimmt ist, ergibt sich in der Regel - aber wegen der Unterscheidung zwischen Bekanntgabe- und Inhaltsadressat nicht zwingend - aus dem Anschriftenfeld des Verwaltungsakts (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.12.2002 - 8 L 1823/99 - juris Rn. 30; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl., § 37, Rn. 10, 19).

    Im Zweifel ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der im Anschriftenfeld des Verwaltungsakts Genannte nicht nur der Bekanntgabe-, sondern auch der Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.12.2002 - 8 L 1823/99 - juris Rn. 30; Stelkens/Bonk/Sachs, § 37, Rn. 7, 11).

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1344/18

    Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensnichtgebrauch; intendiertes Ermessen;

    Zwar war der Ausgangsbescheid an ihren Vater adressiert, aber im Wege der Auslegung des Bescheids (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 8 L 1823/99 -, Rn. 30, juris) ergibt sich, dass dieser an sie als Verkäuferin des Grundstücks gerichtet war.
  • VG Cottbus, 13.10.2016 - 3 L 244/16

    Wirksamkeit bauaufsichtlicher Anordnungen gegenüber einem Rechtsnachfolger

    Für die Ermittlung, wer Inhalts- und wer Bekanntgabeadressat einer Verfügung sein soll, sind die Begleitumstände zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 8 L 1823/99 -, juris Rn. 30).
  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15

    Anforderungen an das Ausscheiden aus einem Schulverband

    Außerdem sind die Begleitumstände, z. B. vorangegangene Erklärungen, zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.12.2002 - 8 L 1823/99 -, juris).
  • VG Cottbus, 24.04.2017 - 3 L 125/17

    Bauplanungs- , Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Für die Ermittlung, wer Inhalts- und wer Bekanntgabeadressat einer Verfügung sein soll, sind die Begleitumstände zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 8 L 1823/99 -, juris Rn. 30).
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